COVID-19: verschärfte Massnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb

COVID-19: verschärfte Massnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb

Artikel - COVID-19: verschärfte Massnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb

sarnen drone1
Ab dem 20. Dezember 2021: Keine Änderungen für das Outdoor-Training. Rudern ist weiterhin erlaubt. Für das Training in Innenräumen gelten indes verschärfte Bestimmungen. So sind nur noch geimpfte oder genesene Personen zugelassen (2G oder 2G+). Mehr dazu im Newsletter#23.

Das Bundesamt für Sport BASPO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG und weiteren Bundesämtern aufgrund der aktuellen Lage aktualisierte Rahmenbedingungen für die Organisatorinnen und Organisatoren von Sportlagern über Weihnachten und Neujahr sowie für den Monat Januar publiziert. Die Durchführung von Lagern ist unter Einhaltung der aktuellen Bestimmungen und Rahmenbedingungen erlaubt. Am 21. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Sport BASPO aber auch informiert, dass aufgrund der epidemiologischen Lage empfohlen wird, über die Festtage und im Januar keine Sportlager mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen . Das entsprechende Factsheet BASPO (DE, FR, IT) zu den Rahmenbedingungen für Lager gibt weitere Auskünfte. 

Zudem stehen die neuen Übersichtsgrafiken (DE, FR, IT) zu den Corona-Massnahmen, die seit dem 20. Dezember 2021 gelten, zur Verfügung. 


Ab dem 20. Dezember 2021 gelten verschärfte behördliche Massnahmen für die Ausübung des Sportbetriebs. Die Massnahmen wurden vom Bundesrat in Kraft gesetzt und gelten vorerst bis zum 24. Januar 2022. SWISS ROWING hat zu diesem Anlass einen weiteren Corona-Newsletter publiziert. 

A partir du 20 décembre 2021, des mesures officielles renforcées seront applicables à la pratique du sport. Ces mesures ont été mises en vigueur par le Conseil fédéral et s'appliquent dans un premier temps jusqu'au 24 janvier 2022. SWISS ROWING a publié une nouvelle newsletter Corona à cette occasion.