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Responsabilités individuelles (FR)

Persönliche Voraussetzungen

Le/la rameure(se)

  • ... doit pouvoir nager 300 m. en eau libre

Der Club erfragt dies bei den einzelnen Mitgliedern (z.B. bei der Anmeldung der Ruderinnen und Ruderer zu Kursen / beim Antrag für eine Mitgliedschaft etc.).

  • ... est responsable de son propre matériel de sauvetage

Die Nutzung der Schwimmhilfe erfolgt gemäss Binnenschifffahrtsverordnung, Artikel 134

SRV (in der Rolle des Kompetenzzentrums für Rudern in der Schweiz): Merkblatt, Entscheidungshilfe oder
Checkliste mit Hinweisen zu verschiedenen Typen / Mechanismen /Vor- und Nachteilen etc.

  • ... connaît et respecte la SWISS ROWING Safety Norm et le règlement du club

... kennt die gewässerspezifischen Besonderheiten. Der Club fasst diese Informationen in geeigneten, einfach zugänglichen Dokumentationen wie z. B. Statuten, Ruderordnung, Fahrordnung zusammen.

  • ... choisit le matériel et l'itinéraire en fonction de ses capacités physiques.

... hat die Fähigkeit mit dem verwendeten Bootsmaterial zu rudern, ohne sich oder andere zu gefährden. Fehlt diese Fähigkeit, kann in Begleitung von InstruktorInnen oder mit erfahrenen RuderInnen gerudert werden.

... kann konkrete Risiken einschätzen und trifft entsprechende Entscheidungen.

... ist gesund. Wer sich krank fühlt, verzichtet auf Ruderausfahrt.

Der Club legt fest, wer im Club die Voraussetzungen als InstruktorIn erfüllt.
Hinweis auf Kursprogramm vom SRV für InstruktorInnen-Ausbildung

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