Persönliche Voraussetzungen | www.swissrowing.ch

Persönliche Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Der/die RuderIn

  • ... kann 300 m im offenen Wasser schwimmen.

Der Club erfragt dies bei den einzelnen Mitgliedern (z.B. bei der Anmeldung der Ruderinnen und Ruderer zu Kursen / beim Antrag für eine Mitgliedschaft etc.).

  • ... ist für die persönliche Schwimmhilfe verantwortlich.

Die Nutzung der Schwimmhilfe erfolgt gemäss Binnenschifffahrtsverordnung, Artikel 134

SRV (in der Rolle des Kompetenzzentrums für Rudern in der Schweiz): Merkblatt, Entscheidungshilfe oder
Checkliste mit Hinweisen zu verschiedenen Typen / Mechanismen /Vor- und Nachteilen etc.

  • ... kennt und befolgt die SWISS ROWING Safety Norm und die clubeigenen Bestimmungen.

... kennt die gewässerspezifischen Besonderheiten. Der Club fasst diese Informationen in geeigneten, einfach zugänglichen Dokumentationen wie z. B. Statuten, Ruderordnung, Fahrordnung zusammen.

  • ... wählt Material und Route passend zu den persönlichen Fähigkeiten.

... hat die Fähigkeit mit dem verwendeten Bootsmaterial zu rudern, ohne sich oder andere zu gefährden. Fehlt diese Fähigkeit, kann in Begleitung von InstruktorInnen oder mit erfahrenen RuderInnen gerudert werden.

... kann konkrete Risiken einschätzen und trifft entsprechende Entscheidungen.

... ist gesund. Wer sich krank fühlt, verzichtet auf Ruderausfahrt.

Der Club legt fest, wer im Club die Voraussetzungen als InstruktorIn erfüllt.
Hinweis auf Kursprogramm vom SRV für InstruktorInnen-Ausbildung

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