Eigenverantwortung | www.swissrowing.ch

Eigenverantwortung

Artikel - Eigenverantwortung

Eigenverantwortung

  • Alle Ruderer und Steuerleute sollten von einem qualifizierten Ausbildner eine ordnungsgemässe Ausbildung in der Bootsführung und Technik erhalten - Kenterübungen eingeschlossen. Niemand sollte sich selbst oder andere auf dem Wasser einem Risiko aussetzen. Das betrifft besonders Anfänger und Junioren.
  • Athleten sollten angeregt werden, sich durch die Teilnahme an Kursen mit Lebensrettungs- und Wiederbelebungsmassnahmen sicher vertraut zu machen. Insbesondere ist es höchst wünschenswert, dass Sicherheitsobmann und Ausbildner entsprechend ausgebildet werden.
  • Ruderaktivitäten sollen mit den Aktivitäten anderer Gewässernutzer koordiniert werden, um Interessekonflikte und Risiken zusätzlicher daraus resultierender Gefahren auf dem Wasser zu minimieren.

Ruderer und Steuerleute

Jede Ruder- und Steuerperson, die auf das Wasser rausfährt, ist verantwortlich für das Beachten und Einhalten aller örtlichen Regeln, Vorschriften und Verkehrsstrukturen. Ruderer und Steuerleute sollen bei guter Gesundheit und für die herrschenden und möglichen Bedingungen richtig angezogen sein. Alle Ruderer und Steuerpersonen sind in der Lage mindestens 300 m im freien Gewässer schwimmen zu können.