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Coronavirus / Schutzkonzept Rudern

Artikel - Coronavirus / Schutzkonzept Rudern

Seit dem 11. Mai 2020 darf in der Schweiz wieder im Breitensport und Leistungssport gerudert werden. Dazu wurde das Schutzkonzept Rudern erarbeitet. Am 21. Mai konnten für den Rudersport weitere Lockerungen für den Vereinssport erwirkt werden, so dass auch Ausfahrten in Dreier- und Viererbooten erlaubt sind.

Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass ab dem 6. Juni 2020 die Einschränkungen für den Trainingsbetrieb in den Vereinen weiter aufgehoben werden können. Damit werden insbesondere Ausfahrten in allen Bootsklassen erlaubt und die Benützung von Garderoben und Duschen sowie anderen Nebenräumen wieder freigegeben. Ab dem 6. Juni 2020 muss jeder Verein, der Trainingsaktivitäten anbietet, eigenverantwortlich ein Schutzkonzept gemäss dem Standard-Schutzkonzept erstellen und auf Verlangen vorweisen können. 

Rahmenvorgaben für den Rudersport (gültig ab 22. Juni 2020)

Rahmenvorgaben für den Rudersport (gültig ab 6. Juni 2020)


Schutzkonzept-Unterlagen SWISS ROWING (bis 6. Juni 2020)


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