COVID-19: Ab dem 6. Juni wird wieder in allen Bootsklassen gerudert!

COVID-19: Ab dem 6. Juni wird wieder in allen Bootsklassen gerudert!

Artikel - COVID-19: Ab dem 6. Juni wird wieder in allen Bootsklassen gerudert!

Standardbild mehrere Ruder
Der Bundesrat hat neue Lockerungsschritte für den Sportbereich genehmigt, die ab dem 6. Juni 2020 gelten werden. Es werden wieder Trainings in allen Bootsklassen möglich sein ab dem 6. Juni. Die Clubs müssen neu ein Schutzkonzept gemäss Standard-Schutzkonzept entwickeln.

UPDATE VOM 30. Mai 2020 - "Hipp, hipp - hurra!"

SWISS ROWING hat einen weiteren Newsletter publiziert mit wichtigen Hinweisen für die Clubs. Die Unterlagen sind auf der Spezial-Website zu den Schutzkonzepten einsehbar. Hier wichtige Informationen betreffend die Lockerungen, die ab dem 6. Juni 2020 gelten werden: 

Datum: 30. Mai oder 6. Juni?
Für die Lockerungen im Sportbereich hat der Bundesrat den Samstag, 6. Juni 2020 festgelegt. Das ist zwei Tage früher als ursprünglich angedacht. Bis dann gelten die aktuell gültigen Regelungen wie sie von SWISS ROWING publiziert sind. Die Clubs müssen neu ein Schutzkonzept für den Vereinssport gemäss Standard-Schutzkonzept entwickeln und bereithalten. 

Gruppengrösse für das Training
Ab dem 6. Juni wird der Trainingsbetrieb ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt sein. Die Vorgabe von maximal 5 Personen für das Kleingruppentraining besteht ab dem 6. Juni nicht mehr. 

Erlaubte Bootsklassen
Ab dem 6. Juni wird sowohl im Breitensport wie im Leistungssport das Training in allen Bootsklassen wieder möglich sein. Das heisst, dass auch die Fünfer-, Sechser- und Achterboote sowie alle Boote mit Steuerleuten wieder ganz normal im Training eingesetzt werden dürfen. Wir wünschen allen Ruderinnen und Ruderern freudvolle Ausfahrten. 

Vorgabe betreffend 10m2 Platzbedarf pro Person
Die Platzbedarfsvorgabe ist eine Richtlinie im Sinne einer BAG-Empfehlung aus epidemiologischer Sicht, die weiterhin als Richtgrösse gelten wird. Für die Benützung von Indoor-Trainingsräumen (insbesondere Ergometer- und Krafträume) muss also die Benutzerzahl an die Raumgrösse angepasst werden. Beispiel: Ist also ein Kraftraum 100m2 gross, so dürfen maximal 10 Personen (inkl. Coach) im Kraftraum sein. 

Nebenräume (z.B. Garderoben und Duschen)
Mit der weitgehenden Normalisierung des Trainingsbetriebs einher geht auch die Wiedereröffnung von Garderoben, Duschen und weiterer gemeinschaftlich genutzter Nebenräume. Wichtig zu beachten ist, dass bei Garderoben und Duschen sowie allen Aktivitäten am Land die Abstandsregeln (2m Distanz) eingehalten werden müssen. Nur im effektiven Training (z.B. Ruderboot) ist der Unterabstand aufgehoben. 

Reinigungsvorschriften / Desinfektion 
Mit der Rückkehr zur Normalität können auch die Reinigungsvorgaben auf ein normales Mass festgesetzt werden. Es ist wichtig, weiterhin, einen sehr guten Hygienestandard einzuhalten. Der Club legt die Reinigung der Räumlichkeiten fest. Als Faustregel gilt, dass das Reinigungs-Regime wie vor dem Lockdown wieder der Standard sein sollte. SWISS ROWING empfiehlt jedoch aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung des Bootsmaterials, Ergometer und Kraftgeräte, insbesondere die Desinfektion von Ruder- und Ergometergriffen sowie Kraftstangen weiterzuführen.

Social Distancing im Trainingsbetrieb
Während des Trainings müssen die Minimalabstände nicht eingehalten sein (also zum Beispiel während der Ruderausfahrt), aber sobald eine Mannschaft wieder an Land ist, gelten wieder die bekannten Vorgaben betreffend „Abstand halten“ und „Einhaltung der Hygienemassnahmen“. 

Rückverfolgbarkeit: "Contact Tracing"
Für spontane Versammlungen im öffentlichen Raum gilt ab dem 30. Mai eine Obergrenze von maximal 30 Personen. Für Veranstaltungen sind ab dem 6. Juni bis zu 300 Personen erlaubt. Ein Training im Verein ist eine organisierte Vereinsaktivität und daher eine Veranstaltung, für welche weiterhin die Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen sichergestellt werden muss (z.B. via Logbucheinträge und/oder J+S-Präsenzlisten). Die Sicherstellung dieser Rückverfolgbarkeit («Contact Tracing») liegt im Verantwortungsbereich des Ruderclubs. Die Rückverfolgbarkeit ist sehr wichtig und daher bitten wir alle, hier einen besonderen Fokus darauf zu legen. Es liegt im gemeinsamen Interesse aller, dass im Falle eines Ansteckungsfalls alle Personen, die mit der infizierten Person in Kontakt sind, schnellstmöglich kontaktiert werden können. Bitte beachten sie, dass dies auch der Fall ist für Nebennutzungen in den Bootshäusern wie Jassrunden, Badegäste, Kaffee-Treffen oder andere Stamm-Anlässe. 

Externe Vermietung von Vereinslokalen
Eine für viele Vereine wichtige Einnahmequelle ist die Vermietung des Clublokals. Das ist wieder möglich ab dem 6. Juni für Veranstaltungen bis maximal 300 Personen. Für solche Veranstaltungen ist jedoch ein spezifisches Schutzkonzept notwendig. Dieses muss die Vorgaben für die Schutzkonzepte in der Gastronomie erfüllen. Das sind insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Anlass-Teilnehmer/-innen (Kontaktliste), Corona-Polizeistunde um Mitternacht sowie die Vorgabe nur sitzend Speisen einzunehmen. 

Sportveranstaltungen
Auch im Bereich der Sportveranstaltungen gibt es Lockerungen. Ab dem 6. Juni sind wieder Sportanlässe bis maximal 300 Personen erlaubt. Für alle Veranstaltungen braucht es ein spezifisches Veranstaltungs-Schutzkonzept. Zudem ist auch bei Veranstaltungen Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen müssen umgesetzt werden. Können die Abstände nicht eingehalten werden, braucht es Präsenzlisten. Der Bundesrat hat das Verbot für Grossveranstaltungen (mehr als 1000 Personen) bis mindestens am 31. August bestätigt. Hierzu wird er am 24. Juni über seine Entscheide betreffend weitere Lockerungen im Veranstaltungsbereich informieren. 

Schweizer Meisterschaft 2020
Die Schweizer Meisterschaft (ursprünglich vom 26.-28. Juni 2020 terminiert) wurde in den Herbst verschoben aufgrund des Verbots für Grossveranstaltungen (über 1000 Personen) bis am 31. August 2020. SWISS ROWING favorisiert den Termin vom 18.-20. September 2020 für die Durchführung der Schweizer Meisterschaft. Für den Eidg. Dank-, Buss- und Bettag ist aber eine spezielle Bewilligung notwendig. SWISS ROWING arbeitet aber auch an einem Szenario, dass die SM 2020 aufgrund der Grösse der Veranstaltung auf mehrere Wochenende aufgeteilt werden müsste. In einem solchen Fall würde auch das Wochenende vom 11.-13. September 2020 in Betracht gezogen. Der Bundesrat hat weitere Aussagen zu diesem Thema für den 24. Juni 2020 in Aussicht gestellt. Die hier genannten Termine sind rein indikativ und müssen durch SWISS ROWING und die Behörden noch bestätigt werden. 

Sarnen, 30. Mai 2020/Christian Stofer, Direktor SWISS ROWING