Gewässer
Das übliche Einzugsgebiet eines Ruderclubs umfasst einen Radius von ca. 8 – 10 Km, d.h. die Fahrordnung und die Hinweise zu lokalen Besonderheiten gelten für Ausfahrten bis ca. 20 km.
Der Club...
- ...erlässt eine Fahrordnung.
- Die lokale Fahrordnung regelt in Ergänzung oder Präzisierung zum Binnenschifffahrtsgesetz z.B. folgende Punkte:
- In welche Richtung wird vom Steg weggefahren.
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Aus welcher Richtung muss man landen.
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Verhalten bei Starkwind- Sturmwarnung (-> je nach kantonalen Vorgaben)
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Spezifische Gefahrenlagen in Abhängigkeit zur Wetterlage/Wetterentwicklung
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Allenfalls Vorgeschriebene Fahrrinnen/Fahrtrichtungen
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Hinweis auf Flächen mit Fahrverbot
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Hinweis auf lokale / regionale Verordnungen / Reglemente
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Spezialfälle ergänzend zum Binnenschifffahrtsgesetz
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... weist auf lokale Besonderheiten hin.
Hinweise zu Risiken im Zusammenhang mit lokalen Besonderheiten sind z.B. folgende:
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Empfohlene Ruderstrecken oder zu vermeidende Ruderstrecken allenfalls in Abhängigkeit zur Jahreszeit, Tageszeit etc.
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Für Notlandung geeignete/ungeeignete Ufer
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Strömungen
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Untiefen
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Abwassereinleitungen
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Andere Wassersportler / Clubs / Schulen / Bootsvermietungen etc.
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Besondere Absprachen mit Nachbarn (Fischer, Schwimmbad, Kursschifffahrt etc.)
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Bojenfelder
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Brückenpfeiler / Durchfahrt unter Brücken
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Hinterwasser
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Hochwasserschutz
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Kraftwerke / Schleusen
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Naturschutzgebiete
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Renaturierungen
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Seegras
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Seilfähren
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Stauwehre
Die Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern muss mit den lokalen Kenntnissen erstellt werden.
Eine rudersportspezifische Zusammenfassung des Schweizerischen Binnenschifffahrtsgesetzes und der Binnenschifffahrtsverordnung findet sich hier (> LINK folgt).