Gewässer | www.swissrowing.ch

Gewässer

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Das übliche Einzugsgebiet eines Ruderclubs umfasst einen Radius von ca. 8 – 10 Km, d.h. die Fahrordnung und die Hinweise zu lokalen Besonderheiten gelten für Ausfahrten bis ca. 20 km.

Der Club...

  • ...erlässt eine Fahrordnung.
     
  • Die lokale Fahrordnung regelt in Ergänzung oder Präzisierung zum Binnenschifffahrtsgesetz z.B. folgende Punkte:
     
  • In welche Richtung wird vom Steg weggefahren.
     
  • Aus welcher Richtung muss man landen.

  • Verhalten bei Starkwind- Sturmwarnung (-> je nach kantonalen Vorgaben)

  • Spezifische Gefahrenlagen in Abhängigkeit zur Wetterlage/Wetterentwicklung

  • Allenfalls Vorgeschriebene Fahrrinnen/Fahrtrichtungen

  • Hinweis auf Flächen mit Fahrverbot

  • Hinweis auf lokale / regionale Verordnungen / Reglemente

  • Spezialfälle ergänzend zum Binnenschifffahrtsgesetz

  • ... weist auf lokale Besonderheiten hin.

Hinweise zu Risiken im Zusammenhang mit lokalen Besonderheiten sind z.B. folgende:

  • Empfohlene Ruderstrecken oder zu vermeidende Ruderstrecken allenfalls in Abhängigkeit zur Jahreszeit, Tageszeit etc.

  • Für Notlandung geeignete/ungeeignete Ufer

  • Strömungen

  • Untiefen

  • Abwassereinleitungen

  • Andere Wassersportler / Clubs / Schulen / Bootsvermietungen etc.

  • Besondere Absprachen mit Nachbarn (Fischer, Schwimmbad, Kursschifffahrt etc.)

  • Bojenfelder

  • Brückenpfeiler / Durchfahrt unter Brücken

  • Hinterwasser

  • Hochwasserschutz

  • Kraftwerke / Schleusen

  • Naturschutzgebiete

  • Renaturierungen

  • Seegras

  • Seilfähren

  • Stauwehre

Die Aufzählung ist nicht abschliessend, sondern muss mit den lokalen Kenntnissen erstellt werden.

Eine rudersportspezifische Zusammenfassung des Schweizerischen Binnenschifffahrtsgesetzes und der Binnenschifffahrtsverordnung findet sich hier (> LINK folgt).

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