Stiftung Schweizer Sportgericht

Mit dem 1. Juli 2024 hat die Stiftung Schweizer Sportgericht die Aufgaben als erste Sanktions- und Berufungsinstanz in Doping- und Ethikfällen von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports übernommen. Mit der Ablösung der DK durch das Schweizer Sportgericht wurde dem Kapazitäts- und Ressourcenproblem Rechnung getragen und strukturelle Reformen vorgenommen.

Die Stiftung Schweizer Sportgericht ist die Disziplinarstelle im Sinne von Art. 72g der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV; SR 415.01), welches unabhängig von Swiss Olympic und Swiss Sport Integrity ist. Das Schweizer Sportgericht urteilt über mutmassliche Verstösse gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic und das Ethik-Statut des Schweizer Sports. Gemäss Beschluss des Sportparlaments von Swiss Olympic hat die Disziplinarkammer des Schweizer Sports von Swiss Olympic ihre Tätigkeit am 30. Juni 2024 eingestellt und alle ihre Kompetenzen wurden auf die Stiftung Schweizer Sportgericht übertragen.
 

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