Reminder: Ab 1. Januar 2026 gilt der neue Branchenstandard

Reminder: Ab 1. Januar 2026 gilt der neue Branchenstandard

Artikel - Reminder: Ab 1. Januar 2026 gilt der neue Branchenstandard

Wie bereits zuvor und an anderer Stelle informiert, gelten für Sportorganisationen, die Beiträge des Bundes erhalten, ab dem 1. Januar 2026 zusätzliche Voraussetzungen. Ziel dieser Neuerungen ist, die ethischen Standards in der Kinder- und Jugendsportförderung zu stärken – insbesondere in den Bereichen Fairness, Sicherheit und gute Organisationsführung. Hier findet Ihr nochmal die wichtigsten Informationsquellen dazu.

Damit Sport-Organisation auch weiterhin J+S-Subventionen für Kurse und Lager erhalten kann, müssen künftig wenige zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere:

- Anpassung der Statuten oder Reglemente (z. B. Aufnahme von ethischen Grundsätzen oder Führungsrichtlinien)
- Periodische Durchführung des Ethik-Checks von Swiss Olympic (Selbstevaluation)
- Einhalten der Meldewege bei Vorfällen
- Sensibilisierung und Schulung der Leitungspersonen

Die rechtliche Grundlage dazu bildet die Sportförderverordnung (SpoFöV), insbesondere die Artikel 72c bis 72e

Vereine und andere Organisationen erhalten dadurch wertvolle Instrumente zur Weiterentwicklung und eine klare Orientierung dafür, was heute eine moderne und verantwortungsvolle Organisation auszeichnet – sei es in der Führung, im respektvollen Miteinander oder im Engagement für Fairness, Ethik und Nachhaltigkeit. Sie werden unterstützt, wichtige Themen gezielt anzugehen, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Strukturen zukunftsfähig zu gestalten.

Mehr Informationen inkl. Praxishinweisen und Links zu Mustervorlagen sind auf der Website von Jugend+Sport zu finden: Ethik in J+S-Organisationen

J+S empfiehlt, die Umsetzung unverzüglich anzugehen, damit alle Anforderungen fristgerecht erfüllt sind. Das Bundesamt für Sport (BASPO) wird ab 2026 stichprobenweise prüfen, ob die J+S-Organisationen die Subventionsvoraussetzungen gemäss Art. 72c-e SpoFöV erfüllen. Sollten bei einer erstmaligen Prüfung die Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sein, kann eine Nachfrist gewährt werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung von Massnahmen zur Erfüllung dieser Voraussetzungen liegt ausdrücklich bei der Leitung der jeweiligen Organisation.

Was bedeutet der neue Branchenstandard konkret für Euren Verein? Das E-Learning von Swiss Olympic gibt Euch einen praxisnahen Einstieg. Zum E-Learning: "Branchenstandard für Sportvereine – verständlich, machbar, sinnvoll"

Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte an Erich Pfister (erich.pfister@swissrowing.ch) oder Annemarie Lüthy (annemarie.luethy@swissrowing.ch).


Sarnen, 25. November 2025