Sportaktivitäten ohne Körperkontakt ab dem 11. Mai wieder erlaubt

Sportaktivitäten ohne Körperkontakt ab dem 11. Mai wieder erlaubt

Artikel - Sportaktivitäten ohne Körperkontakt ab dem 11. Mai wieder erlaubt

Standardbild mehrere Ruder
Der Bundesrat hat über seine Entscheide zu den Sportaktivitäten informiert. Sportaktivitäten in Sportarten ohne Körperkontakt sind in Kleingruppen ab dem 11. Mai wieder erlaubt. Das sind „Good News“ für den Rudersport. SWISS ROWING hat ein Schutzkonzept Rudern entwickelt.

Der Sport ist Teil der zweiten Lockerungswelle des Bundesrates. Bundesrätin Amherd orientierte an der Medienkonferenz des Bundesrates vom 29. April 2020 über den heutigen Entscheid und sagte, dass im Interesse der Volksgesundheit Sportaktivitäten für den Breiten- und Leistungssport ab dem 11. Mai wieder möglich sind.  „Wir freuen uns über den Entscheid, dass die schrittweise Wiederaufnahme der Trainingsaktivitäten in den Ruderclubs ab dem 11. Mai wieder starten kann“, sagt Christian Stofer, Direktor von SWISS ROWING.  Sportarten bei denen die vorgegebenen Hygienevorschriften (maximal 5 Personen pro Gruppe, kein Körperkontakt, Abstandsregeln von 2 Metern) eingehalten werden können, dürfen entsprechend den jeweiligen sportartspezifischen Schutzkonzepten wieder ausgeübt werden in den Vereinen. SWISS ROWING hat ein Branchenschutzkonzept Rudern entwickelt und bei der zuständigen Bundesstelle zur Plausibilisierung eingereicht. Sobald die Rückmeldung vorliegt, werden die Ruderclubs konkret orientiert, wie die Umsetzung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfolgen kann. Das Schutzkonzept Rudern wird den Vereinen in Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung gestellt und bildet den Rahmen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Mit dem heutigen Schritt kann ein erster Schritt zurück in die Normalität vorgenommen werden. Weitere werden folgen können. SWISS ROWING wird seine Mitgliedervereine in diesem Prozess beratend unterstützen und informieren. 

J+S Gelder sollen ausgeschüttet werden
Durch das Vereinsaktivitätsverbot seit dem 17. März 2020 konnten unzählige Frühlings-Trainingslager, Vereinstrainings und Wettkämpfe nicht stattfinden. Damit entfallen für die Vereine wichtige Gelder aus dem Programm Jugend + Sport (J+S). Bundesrätin Amherd hat heute orientiert, dass der Bund die Vereine für die Ausfälle im Bereich J+S durch die COVID-19 Pandemie entschädigen wird und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen erarbeitet. „Das ist ein ganz wichtiges Zeichen für die ehrenamtliche Arbeit der Leiterinnen und Leiter sowie die wichtige Nachwuchsarbeit, welche die Ruderclubs leisten“, sagt Christian Stofer. 

Sarnen, 29. April 2020