1. Richtungen nach Schifffahrtsreglement
- Steuerbord: in der Fahrtrichtung RECHTS (grün)
- Backbord: in der Fahrtrichtung LINKS (rot)
Richtungen für Ruderer sitzend im Boot
- Steuerbord: linke Hand (grün)
- Backbord: rechte Hand (rot)
2. Zonen
- Zonen gelten ab: Wasserpflanzenbestände, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im Gewässer
- Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 Meter vom Ufer
- Max. Geschwindigkeit in der Uferzone: 10 km/h
- Schiffsverkehr nur rechtwinklig zum Ufer gestattet
- Als äussere Uferzone gilt der Abstand ab innerer Uferzone: 150 Meter bis zu 300 Meter vom Ufer
- Max. Geschwindigkeit in Uferzone: 10 km/h
- Parallelfahrten zum Ufer gestattet
Einige Gewässer (u.a. internationale Gewässer) kennen keine innere Uferzone von 150 m. Es gelten dort die Bestimmungen der äusseren Uferzone.
- Als Sperrzonen gelten gesperrte Wasserflächen, die mit gelben, kugelförmigen Schwimmkörper (Bojen) gekennzeichnet sind.
- Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden.
- In der Regel ist ein Abstand von mindestens 25 Meter einzuhalten.
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